Hinweise zur RoHS

Die Richtline RoHS (Restriction of certain Hazardous Substances) der EU verfolgt das Ziel, gesundheits- und umweltschädliche Substanzen in elektronischen Geräten zu reduzieren oder  zu vermeiden, (mit wenigen Ausnahmen). So dürfen in der EU seit dem 01. Juli 2006 nur noch RoHS-konforme Produkte auf den Markt gelangen, die den 2002/95/EG Richtlinien entsprechen.

Die RoHS Richtlinie setzt unter anderem den zulässigen Gehalt an Blei fest. Ein Produkt wird als bleifrei eingestuft, wenn der Bleigehalt 0.1 Gewichtsprozent der Gesamtmasse nicht überschreitet.

Seit dem 22. Juli 2014 gilt die europäische Umweltschutzrichtlinie RoHS II (EG-Richtlinie 2011/65/EU). Für die meisten der zuvor ausgenommen Medizinprodukte, gilt nun keine Ausnahmeregelung mehr. Ab 2016 fällt auch die In-vitro-Diagnostika darunter. Die ElektroStoffVerordnung vom 9. Mai 2013 setzt RoHS II in deutsches nationales Recht um. Wir kennzeichnen diesen RoHS / bleifrei-Status auf den Standarddokumenten (Auftragsbestätigung, Rechnung, Lieferschein).

Weiterführende Informationen unter: RoHS-Richtlinie, Umweltbundesamt

Hinweise zu REACH

Seit 1. Juni 2007 ist die „Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung (=Registration), Bewertung (=Evaluation), Zulassung (=Authorization) und Beschränkung chemischer Stoffe (=Restriction of CHemicals)“ – REACH – in der Europäischen Union in Kraft getreten.

Unter REACH hat die EU eine neue EU-Rechtsvorschrift für Chemikalien und ihre sichere Verwendung herausgegeben. Diese REACH Richtlinie löst einerseits einige EU-Rechtsvorschriften über Chemikalien ab und ergänzt andererseits Rechtsvorschriften von  Umweltschutz und Sicherheit zu diesem Gesamtwerk.

Die REACH-Verordnung soll dazu dienen, dass ca. 30.000 der meist verwendeten Stoffe, aber auch alle neuen Stoffe registriert werden. Sicherheitsdaten sollen gesammelt werden und zur  Verfügung stehen. Diese Verordnung stützt sich auf Stoffe in Mengen von mindestens 1 Tonne pro Jahr und Lieferant sowie auf alle neuen Chemikalien.

In diesem Zusammenhang gibt es eine Liste „besonders besorgniserregende Stoffe“ die stets aktualisiert wird. Unter Umständen ist eine Zulassung der Chemikalie vor deren Verwendung zu beantragen.

Ausführliche Informationen dazu auch unter: REACH, Umweltbundesamt REACH, Flyer REACH Me

Stellungnahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre aktuelle Anfrage zur europäischen Richtlinie EC 1907/2006 (REACH). Gerne informieren wir Sie über unsere diesbezüglichen Aktivitäten, sowie über die aktuelle Situation, wie sie sich nach unserem Kenntnisstand darstellt.  Nach unserem Verständnis besteht Registrierungspflicht nur für Produkte, die verbotene Stoffe bei ordnungsgemäßer Verwendung während ihres Lebenszyklus (die Entsorgung nicht  eingeschlossen) freisetzen und die vorgegebenen Mengen überschreiten. Wir gehen daher davon aus, dass wir keiner Registrierungspflicht unterliegen. Wir beabsichtigen nicht, Substanzen vorzuregistrieren bzw. zu registrieren, da wir keine Bauteile in den Verkehr bringen, welche gefährliche Substanzen gemäß der REACH-Verordnung enthalten, die freigegeben werden müssen. Unserer Informationspflicht gem. Artikel 33 werden wir auf der Grundlage der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) selbstverständlich nachkommen. Als Distributor, ohne eigene Entwicklung und Produktion, sind wir auf entsprechende Deklarationen der einzelnen uns beliefernden Hersteller angewiesen. Sobald uns diese vorliegen, werden wir die relevanten Informationen unseren Kunden unverzüglich zur Verfügung stellen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine kundenspezifischen Fragebögen beantworten bzw. allgemeingültige Bestätigungen in unserem Namen an unsere Kunden ausgeben können – dazu ist die Thematik mit der Vielzahl an Bauelementen unterschiedlichster Hersteller zu komplex. Natürlich setzten wir die gesetzlichen Verpflichtungen wie gefordert um und geben Ihnen die bestmögliche Unterstützung.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema ? Sprechen Sie uns gerne dazu an.

Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)

Seit dem 1. Dezember 2009 gilt in Deutschland das Batteriegesetz mit zahlreichen Herausforderungen für alle Hersteller und Importeure von Batterien und batteriebetriebenen Produkten. Am 20.11.15 traten zudem die Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes inklusive Änderungen des Batteriegesetzes in Kraft.

Das BattG beschränkt den Einsatz von Cadmium und es gelten Neureglungen zur Kennzeichnung von Batterien und Akkumulatoren. Zukünftig sind einheitliche Angaben zur Kapazität zwingend. Des Weiteren muss sich auf Batterien das Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne befinden (siehe Beispielbild).

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Roßmann Electronic GmbH ist bei der GRS-Stiftung (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) registriert!

Weitere Informationen zum Thema: BUMB Batteriegesetz (BattG)

Hinweise zu DecaBDE / PFOS

Bei DecaBDE handelt es sich um bromiertes Flammschutzmittel (Decabromdiphenlyether). Die Verwendung von DecaBDE ist gemäß „RoHS-Richtlinie“ nicht mehr erlaubt. Auch PFOS ( PerFluoroOctaneSulfonate) darf gemäß der Richtlinie 2006/122/EG seit dem 27.06 2008 europaweit nicht mehr verwendet werden (wenige Ausnahmen in Luft – und Raumfahrt, Halbleiterindustrie sowie fotografischer Industrie).

Stellungnahme

Wir weisen darauf hin, dass Roßmann Electronic GmbH keine vollständigen Informationen über das Vorhandensein von Deca BDE und PFOS hat. Roßmann versteht sich als Distributor ohne eigene Entwicklung und Produktion. Wir sind auf entsprechende Deklarationen der jeweils uns beliefernden Hersteller angewiesen. Liegen uns entsprechende Informationen unserer Hersteller vor, dann leiten wir diese an unsere Kunden weiter. In diesem Zusammenhang übernehmen wir keine Haftung für infolge behördlicher Anordnungen entstandene Schäden (Schadensersatz einschließlich entgangenem Gewinn) oder für Bußgelder.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine kundenspezifischen Fragebögen beantworten bzw. allgemeingültige Bestätigungen in unserem Namen an unsere Kunden ausgeben können – dazu ist die Thematik mit der Vielzahl an Bauelementen unterschiedlichster Hersteller zu komplex.